Rechtsstaatlichkeit und Compliance

Die Bevollmächtigte für Menschenrechte in der Region Perm, Tatjana Margolina, informierte die Teilnehmer über die Sicht des russischen Staates zur sozialen Verantwortung von Staat und Wirtschaft. Während sich die staatlichen Pflichten vor allem auf den Schutz der Menschenrechte in rechtlicher, rechtsprechender und administrativer Form bezögen, sah Margolina die Aufgabe des Staates auch darin, Unternehmen in die soziale Verantwortung zu nehmen. Neben der Einhaltung gesetzlicher Regeln umfasse diese auch die Einhaltung sozialer Normen, beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. „Profit kann nur mit und nicht gegen die Menschen erzielt werden“, so Margolina. Durchgesetzt werden könnten soziale Normen zum einen durch die Anerkennung internationaler Standards (zum Beispiel von internationalen Organisationen wie der ILO, OECD oder UN), zum anderen durch den Druck einer informierten Öffentlichkeit. Hinzu käme eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft, zum Beispiel zur Entwicklung außergerichtlicher Mediationsmechanismen zur Wahrung berechtigter Interessen betroffener Bürger.

Michael Thun, Chief Compliance Officer der Ferrostaal AG, betonte, dass finanzieller Erfolg auch in schwierigen Märkten nachhaltig nur innerhalb des Regelwerks von Compliance erfolgen könne. Dieses stelle sich aus wachsenden internationalen Regulierungen zusammen, die den Druck für international tätige Unternehmen erhöht hätten, sich regelkonform zu verhalten, um nicht in vielen Märkten die licence to operate und strafrechtliche Verfolgung zu riskieren. Es bestünde aber auch aus internen Regeln, die sich ein Unternehmen gebe. Hierfür bestehe auf dem Arbeitsmarkt bereits eine Konkurrenz der Werte, sodass zunehmend Unternehmen mit einem besonders guten Compliance-Ruf auch über Wettbewerbsvorteile verfügten. Um wirtschaftlichen Schaden bei der Auftragsvergabe zu vermeiden, empfahl Thun zudem, innerhalb von Branchen in gemeinsamen Märkten Integritätspakte zu schließen, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen sollen.

Ein Beispiel für einen solchen Pakt konnte Michael Harms, Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, mit der Compliance-Initiative der deutschen Auslandshandelskammer in Moskau in die Diskussion einbringen, der seit dem Start 2010 bereits über 100 Firmen beigetreten sind. Ausschlaggebend für die Initiative sei es gewesen, Bewusstsein zu schaffen, die Investitionsbedingungen in Russland zu verbessern und den Erfahrungsaustausch zu verbessern. Allerdings schränkte Harms ein: „Die Initiative kann nur erfolgreich sein, wenn auch russische Firmen sich auf breiter Basis daran beteiligen“, was leider noch kaum der Fall sei.

Um regelkonformes Verhalten auf allen Hierarchieebenen durchzusetzen, betonte Thun die Notwendigkeit, Mitarbeiter mit der Problematik nicht alleine zu lassen, sondern durch regelmäßige Schulungen ein Bewusstsein zu schaffen und bei konkreten Anwendungsfragen auch Service und praxisnahen Rat zu bieten. Parallel dazu müssten aber auch Kontroll-Mechanismen entwickelt und Fehlverhalten konsequent sanktioniert werden. Der Erfolg von allen Maßnahmen hänge aber vom Willen und Vorbild der Unternehmensleitung ab, denn „es ist eine primäre Führungsaufgabe, Compliance sicherzustellen“.

2011 Gespräche - Rechtsstaatlichkeit und Compliance
2011 Gespräche - Rechtsstaatlichkeit und Compliance